Stornierung-aus-beliebigem-Grund-Plan (CFAR) - BusinessClass

Stornierung-aus-beliebigem-Grund-Plan (CFAR)

Der Stornierung-aus-beliebigem-Grund-Plan (CFAR) ermöglicht es Kunden, eine Ticketstornierung ohne Vorlage von Nachweisen zu beantragen und eine teilweise Rückerstattung unter folgenden Bedingungen zu erhalten:

  • Der Stornierungsantrag muss mindestens 48 Stunden vor dem ersten geplanten Abflug telefonisch oder über das Kontaktformular bei unserem Kundenservice gestellt werden.
  • Der Plan gilt nicht für Tickets, die direkt bei der Fluggesellschaft geändert oder storniert wurden. In solchen Fällen ist der Plan nicht mehr anwendbar.
  • Nach Ablauf der 48-Stunden-Frist vor dem ersten Abflug gilt der Plan als verbraucht und es gelten die von der Fluggesellschaft festgelegten Tarifregeln.
  • Der Stornierung-aus-beliebigem-Grund-Plan (CFAR) ist nicht erstattungsfähig.
  • Der Stornierungsantrag bezieht sich auf die gesamte Buchung und kann nicht auf einzelne Flugsegmente angewendet werden.
  • Der Plan bietet keinen Schutz nach Reiseantritt, einschließlich Anfragen am Flughafen und/oder am Zielort.
  • Nach Eingang eines gültigen Stornierungsantrags erhält der Kunde 100 % des Ticketpreises als Fluggesellschaftsguthaben (sofern bei der jeweiligen Airline verfügbar) oder 80 % des Ticketpreises als Barauszahlung.
  • Der Plan deckt keine zusätzlichen Ausgaben im Zusammenhang mit dem Ticket ab (vorausgewählte Sitzplätze, zusätzliches Gepäck, Versicherungspakete usw.). Solche Ausgaben werden nicht erstattet.
  • Für diesen Plan erfolgt die Rückerstattung innerhalb von 15 Tagen nach Antragstellung. Die Rückzahlung erfolgt auf die ursprüngliche Zahlungsart.
  • Der Plan gilt als verbraucht und ist nicht erstattungsfähig, wenn die Fluggesellschaft aufgrund unfreiwilliger Flugannullierungen infolge von Flugplanänderungen, unregelmäßigen Abläufen oder anderen unvorhergesehenen Umständen eine vollständige Rückerstattung gewährt.
  • „Unvorhergesehene Umstände“ sind außergewöhnliche Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs einer Fluggesellschaft. Dazu zählen unter anderem Hurrikans, Überschwemmungen, Erdbeben, Zyklone, Gewitter, Schneestürme, Vulkanausbrüche, starke Winde, starke Niederschläge, Waldbrände, zivile Unruhen, politische Instabilität, Quarantäne, Flugzeugwartungsprobleme und Sicherheitsprobleme.

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